Wahlprüfsteine Landtagswahl 2022: Wie stehen die Parteien zur Fahrradmobilität?

Nr. 10/2022, Düsseldorf, 6.4.2022

Am 15. Mai 2022 sind mehr als 13 Millionen Wahlberechtigte in NRW aufgerufen einen neuen Landtag zu wählen. Auf einigen Plakaten und in Videospots zeigen sich die Kandidat*innen gerne mit Fahrrad. Doch wie stehen die Parteien tatsächlich zur Fahrradmobilität?

Um das herauszufinden, hat der Fahrrad-Club ADFC NRW Wahlprüfsteine formuliert. Es sind acht Fragen zu zentralen Aspekten der Radverkehrsförderung. Dabei geht es zum Beispiel um eine konkrete Umsetzung des leider zu unverbindlichen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes, das seit Jahresbeginn in Kraft ist. Weitere Themen sind die effizientere Zusammenarbeit und Unterstützung der Kommunen und Kreise, Radschnellwege, hochwertiges Fahrradparken, mehr Verkehrssicherheit und die Bereitschaft, den Bund zur Änderung des Verkehrsrechts zu bewegen. Spannend sind auch die Fragen, wie schnell mehr Fachpersonal ausgebildet werden soll und was die Parteien bereit sind, in den Radverkehr zu investieren.

Die Antworten der Parteien hat der ADFC NRW bewertet und durch Pfeile in den Ampelfarben Grün, Gelb und Rot gekennzeichnet. Die Ergebnisse sollen zur Meinungsbildung dienen und eine Orientierung bei der Wahlentscheidung bieten. Dabei besagt ein grüner nach oben weisender Pfeil, dass die Antwort der richtige Weg zur Radverkehrsförderung ist. Ein gelber waagerechter Pfeil steht für eher unklare Lösungen und ein roter nach unten zeigender Pfeil bedeutet, dass der ADFC die Antwort für den falschen Weg zur Radverkehrsförderung hält. Jeweils aufsteigende hellgrüne und absteigende hellrote Pfeile bewerten die Tendenz.

So bewertet der ADFC NRW die Antworten der Parteien:

Auf den ersten Blick zeigt sich, dass die Förderung der Fahrradmobilität in NRW für die befragten Parteien insgesamt einen vermeintlich hohen Stellenwert hat. Auf den zweiten Blick wird aber deutlich, dass die Parteien die Radverkehrsförderung sehr unterschiedlich priorisieren. Dabei unterscheiden sie sich auch in der Art und Weise der Umsetzung stark voneinander.

Die größte Übereinstimmung mit Positionen des ADFC NRW und das fundierteste Bekenntnis zur Radverkehrsförderung liefern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Pfeil nach oben), gefolgt von LINKE (aufsteigender Pfeil) und CDU (waagerechter Pfeil).

Während konkrete Maßnahmen und eine Umsetzungsstrategie insbesondere von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannt werden, punktet die LINKE nicht mit einer Umsetzungsstrategie,  sondern mit der Zustimmung zu zentralen Positionen des ADFC NRW. Also beispielsweise einer Initiative für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts, der Finanzierung von Betriebskosten von Fahrradparkhäusern durch das Land und einer angemessenen Finanzierung des Radverkehrs von mindestens 10 Euro pro Einwohner*in/Jahr.

Die CDU nennt zwar einige konkrete Maßnahmen, bei vielen Antworten bleibt es aber bei einem allgemeinen Bekenntnis für mehr Radverkehr und Verkehrssicherheit und es fehlt stellenweise eine eindeutige Positionierung. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts wird von der CDU abgelehnt, der finanziellen Förderung des Radverkehrs in Höhe von rund 30 Euro je Einwohner*in/Jahr (Gesamtbetrag Bund, Länder und Kommunen) wird hingegen zugestimmt. So kommt es zu der nur durchschnittlichen Bewertung.

Die Antworten und Ausführungen von SPD, FDP und der AfD bewertet der ADFC NRW als nicht ausreichend und bestenfalls als allgemeines Bekenntnis zur Radverkehrsförderung (absteigender Pfeil). Im Einzelnen stimmen hier die zentralen Positionen, wie bspw. zu Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und zur Finanzierung des Radverkehrs nicht mit denen des ADFC NRW überein und eine Konkretisierung von Maßnahmen bleibt aus. 

Fahrrad-Club fühlt den Kandidat*innen auf den Zahn

Der ADFC Landesvorsitzender Axel Fell sagt: „Alle Kandidat*innen können sich zwar für ein Wahlplakat auf ein Fahrrad setzen und in die Kamera lächeln. Aber wichtig ist, wie ernst sie es mit notwendigen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung meinen. Wir haben das herausgefunden und zeigen in unseren Wahlprüfsteinen. Es wird deutlich, wie die Parteien abschneiden und welche Schritte sie wirklich für eine klimafreundliche und sozial-gerechte Mobilität machen.“

Annette Quaedvlieg, die gemeinsam mit Axel Fell als Doppelspitze den Landesvorstand NRW des ADFC führt, sagt: „Überall in Stadt und Land sehen, hören, atmen und spüren wir die negativen Auswirkungen der autozentrierten Verkehrspolitik. Die nächsten Jahre sind für die Klima- und Verkehrswende entscheidend! Die aktuellen Herausforderungen lassen uns keine Zeit mehr, um nachhaltige Lösungen länger aufzuschieben und halbherzig anzugehen. Es ist höchste Zeit, Mobilität grundlegend neu zu denken und mutig zu handeln!“

Die kostenlose Wahlprüfstein-Broschüre mit den Bewertungen und Positionen des ADFC NRW sowie eine ergänzende Übersicht der Bewertungen zu den einzelnen Antworten der Parteien finden Sie unter www.adfc-nrw.de

    

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit rund 54.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 40 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse

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Gerne vermitteln wir Ihnen Ansprechpartner*innen für ein Interview, in dem es um die Verkehrswende gehen kann, aber auch um das Fahrrad als alternatives Verkehrsmittel – sowohl angesichts hoher Benzinpreise und als Statement gegen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, die uns in eine Sackgasse geführt haben.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402
Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de


https://meerbusch.adfc.de/pressemitteilung/wahlpruefsteine-zur-landtagswah-so-stehen-die-parteien-zur-fahrradmobilitaet-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

     

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

     

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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